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   BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 61.93   

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https://dejure.org/1994,11742
BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 61.93 (https://dejure.org/1994,11742)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1994 - 1 WB 61.93 (https://dejure.org/1994,11742)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - 1 WB 61.93 (https://dejure.org/1994,11742)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf eine Versetzung - Entscheidung des militärischen Vorgesetzten über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen - Rechtswidriges Übergehen eines Soldaten bei der Besetzung eines ...

 
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  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 61.93
    Die vom Antragsteller begehrte Verpflichtung des BMVg, ihn auf einem A 12-Dienstposten zu verwenden, könnte vom Gericht nur dann ausgesprochen werden, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, mithin jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - ).

    Der Senat ist in seiner Rechtsprechung (Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25>) davon ausgegangen, daß Verwendungsentscheidungen regelmäßig zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres getroffen werden.

  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 61.93
    Über das Begehren des Antragstellers als Verpflichtungsantrag ist nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu befinden (Beschluß vom 14. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 105.77 - <BVerwGE 63, 1>).
  • BVerwG, 26.07.1977 - 1 WB 105.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 61.93
    Über das Begehren des Antragstellers als Verpflichtungsantrag ist nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu befinden (Beschluß vom 14. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 105.77 - <BVerwGE 63, 1>).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92

    Anspruch des Soldaten auf Verwendung auf einen bestimmten Dienstposten nach

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 61.93
    Verwendungswünsche und Verwendungsvorschläge sind zwar von den personalbearbeitenden Stellen in ihre Erwägungen einzubeziehen, dadurch wird jedoch der ihnen zustehende Ermessensspielraum nicht eingeschränkt (vgl. Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 1 WB 41.92 -).
  • BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 101.92

    Auslegung des Begehrens des Antragstellers in der Hauptsache - Anspruch eines

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 61.93
    Wenn er sich bis dahin zu Unrecht übergangen gefühlt hätte, hätte es an ihm gelegen, seine Rechte rechtzeitig geltend zu machen (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 101.92 -).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 1 WB 23.93

    "Konkurrentenklage" eines Soldaten gegen militärische Verwendungsentscheidungen -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 61.93
    Soweit er sich in seiner "Beschwerde" vom 9. Februar 1993 auf Verwendungshinweise und Verwendungsvorschläge seiner beurteilenden Disziplinarvorgesetzten beruft, ist ihm entgegenzuhalten, daß Verwendungswünsche, Verwendungshinweise und Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten sowie das Inaussichtstellen bestimmter - auch förderlicher - Verwendungen nicht zu einer Ermessensbindung des BMVg führen (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 23.93 -).
  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 WB 15.93

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 61.93
    Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Art, so daß hierfür der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 WB 15.93 - m.w.N.).
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